Die Techniken der Nasenchirurgie haben sich in den letzten Jahren grundlegend gewandelt. Was vor Kurzem noch modernster Stand des Wissens und der Technik war, bedurfte eines kompletten „Update“. Am Gravierendsten war der Übergang von der „geschlossenen“ zur „offenen“ Nasenoperation. Dazu erfahren Sie in den nachfolgenden Unterkapiteln mehr.
Zunächst aber muss erst einmal geklärt werden, was denn an der Nase stört, was ggf. die Erkrankung ist und wie sie behoben werden soll, was die Trägerin / den Träger der Nase stört und in welche Richtung der Korrekturwunsch geht, d. h. wie die Patientin / der Patient seine Nase sehen möchte.
Dazu ist eine gründliche Erhebung der Krankengeschichte, des Patientenwunsches und vor allem auch eine sorgfältige fachärztliche Untersuchung der äußeren und inneren Nase unerlässlich. Der Termin in der Facharztpraxis geht also allem voran. Als Vorbereitung hierfür sollten Sie sich genau überlegen, was Sie sich denn für Ihre Nase vorstellen, vielleicht auch geeignete Bilder aus Zeitschriften oder Prospekten mitbringen, damit der beratende Arzt eine Vorstellung davon bekommt, wie Sie Ihre Nase wünschen.
Grundsätzlich muss man natürlich dazu klarstellen, dass solche „Wunschbilder“ nur ein grober Anhalt zur Orientierung sein können. Schließlich ist ja jedes Gesicht anders, auch jedes Gewebe, und daher kann man Nasenformen nicht einfach 1:1 von anderen Personen übernehmen. Dennoch wird ein Plastischer und Ästhetischer Chirurg immer versuchen, Ihrem Wunsch so nahe wie möglich zu kommen, sofern dieser realistisch umsetzbar ist.
Die Nasenscheidewand ist der Wesentliche Stützpfeiler jeder Nase, vergleichbar mit der senkrechten Stützstange eines Zeltes. Sie trennt die beiden Nasenhöhlen voneinander. Eine Verbiegung der Nasenscheidewand kann auf zweierlei Art und Weise entstehen:
Es gibt keine konservative (d. h. nichtoperative) Korrekturmöglichkeit der Nasenscheidewand. Hier muss operativ vorgegangen werden. Wenn auch manche Operateure diesen Eingriff in örtlicher Betäubung durchführen, empfiehlt sich für eine optimale Korrektur meiner Erfahrung nach grundsätzlich die Allgemeinanästhesie, die sog. „Vollnarkose“.
Dabei kann über die Nasenöffnung operiert werden, d. h.über einen „geschlossenen“ Operationszugang. Allerdings gilt dies nur für Eingriffe, bei denen am äußeren Nasenskelett nicht zusätzlich eingegriffen werden muss.
Dieser Eingriff, bei dem alleine die Nasenscheidewand korrigiert wird, nennt sich fachmedizinisch Septoplastik, abgeleitet von dem lateinischen Namen für die Scheidewand, dem „Septum“.
Die alleinige Korrektur der Nasenscheidewand stellt einen rein medizinisch indizierten Eingriff dar, sollte von den Krankenkassen übernommen werden und unterliegt damit auch nicht der Umsatzsteuerregelung für ästhetische Operationen.
Sehr häufig muss der Arzt jedoch feststellen, dass eine medizinisch korrekte und gerade Einstellung der Nasenscheidewand nicht möglich ist, ohne gleichzeitig auch das schief gestellte, knöcherne Nasengerüst zu korrigieren, das ansonsten durch dessen eigene Schiefstellung jede Scheidewandkorrektur wieder zurück in die Fehlstellung führen würde.
Diese kombinierte Operationsform nennt man im Medizinerdeutsch Rhinoseptoplastik oder - umgekehrt - Septorhinoplastik. Beide Fachbegriffe sind identisch.
Daraus ergibt sich für den Plastischen und Ästhetischen Chirurgen die Schwierigkeit, dass es den Krankenkassen sehr wohl bewusst ist, dass Patienten mit einer Nasenschiefstellung nicht selten auch ästhetische Wünsche dem Arzt gegenüber vorbringen. Hier gilt es also, der Krankenkasse glaubhaft vorzubringen, dass nicht ein ästhetisches Anliegen, sondern der Wunsch nach einer ungestörten Nasenatmung im Vordergrund steht. Da jedoch allgemein und grundsätzlich dem Plastischen Chirurgen unterstellt wird, dass er „seinem ästhetischen Patienten einen Gefallen tun“ möchte, sollte vor der Operation besser ein entsprechender Antrag bei der Krankenkasse über die Operationsabsicht und die Zielsetzung gestellt werden. Hierfür wird neben dem plastisch - chirurgischen auch ein unabhängiges Attest von einem Hals - Nasen - Ohren - Arzt benötigt. Beide Atteste sollten an die Krankenkasse eingereicht werden. Diese kann von sich aus dann entscheiden, ob sie den Antrag nochmals vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) auf Glaubhaftigkeit überprüfen lassen möchte oder ob sie den vorgelegten ärztlichen Bescheinigungen glaubt und die Kosten der Behandlung übernimmt. Diese Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse muss vor der OP schriftlich vorliegen.
Beratungstermin in unserer Praxis für Plastische und Ästhetische Chirurgie in Darmstadt-Griesheim
Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne in meiner Praxis für Plastische und Ästhetische Chirurgie in Darmstadt-Griesheim zur Verfügung. Sie erreichen uns unter der E-Mail-Adresse info(at)dr-fenkl.de.
Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
Beratungstermin Vereinbarung:
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