Dr. med. Roman Fenkl
Plastische & Ästhetische Chirurgie
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Aktuelles

Warum musste diese wirtschaftliche Studie erstellt werden?

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

die permanenten Kürzungen meiner – ehrlich erstellten – Rechnungen für Privatpatienten durch Private Krankenversicherer, selbst bei höchst komplizierten OP-Eingriffen, die kaum eine andere Institution durchführt, haben inzwischen ein Ausmaß erreicht, das nicht nur für mich als Praxis- und OP-Zentrums-Betreiber, sondern auch für einen Großteil meines ärztlichen Kollegiums existenzbedrohend geworden ist.
Unter Anwendung von unermüdlichen, mit allen Mitteln eines hintergründigen, lobbyistischen Machtapparates betriebenen Verhinderungs-Strategien versuchen die deutschen Privat-Versicherer seit inzwischen über 4 Jahrzehnten eine aktualisierte, komplett nach modernem medizinischem Wissen überarbeitete und an aktuelle Preis- und Inflationsentwicklungen angepasste Gebührenordnung für Ärzte zu verhindern.
Während alle deutschen / europäischen Berufszweige über eine gewerkschaftliche Vertretung verfügen, müssen Ärzte das hinnehmen, was ihnen die staatliche Autorität als Abrechnungs-Grundlagen „zuwirft“. Fast ohne Veränderung seit nunmehr 42 Jahren (Stand 2024).

Es hat sich inzwischen fest etabliert, dass alle bekannten, inflationären Kostenanstiege komplett ignoriert werden, sei es der Benzinpreis, der Gas- und Strompreis, die Preise für Material- und Medikamenten-Zulieferer, aber auch die Personalkosten für das unverzichtbare Medizinische Fachpersonal. Und irgendwann geht es eben nicht mehr, wenn die „Herstellungskosten“ für gute Medizin die „gewährten Honorierungen“ übersteigen. Deutlich übersteigen! Dann muss für eine Überlebens-Strategie der Praxis entweder die Qualität heruntergefahren (nicht mit uns!), oder die Vergütung für gehobene medizinische Leistungen (das sind wir!) entsprechend nach oben angepasst werden.

Doch es gibt auch grobe, handwerkliche Fehler in der „Uralt-GOÄ“:

  • Es wird keinerlei Unterschied gemacht, ob ein Arzt sich keine Mühe gibt („schnelle“ OP) oder ob er alles versucht, das bestmögliche OP-Ergebnis zu erreichen („langsame“ oder   „länger andauernde“ OP). Längere OP-Zeiten haben erfahrungsgemäß mehr mit Fähigkeit als mit Unfähigkeit zu tun, werden jedoch in keinster Weise honoriert.
  • Es wird keinerlei Unterschied gemacht, ob ein Patient im „Eingriffsraum“ operiert wird, oder in einem „Hochsteril-OP“. Während ein Eingriffsraum mit vergleichsweise geringen Kosten verbunden ist, weil stark reduzierte Hygiene-Anforderungen bestehen, Operateur und Patient mit Straßenschuhen hindurchspazieren und keinerlei Luftreinhaltung vorgegeben ist, muss ein Hochsteril-OP abgeschlossen und sowohl mit Patienten- und Personalschleuse ausgestattet und in sich streng abgeschlossen sein, Personal und Patienten müssen desinfizierte Bereichskleidung und Bereichsschuhe tragen, alle eindringende Luft muss mehrfach gegen bakterielle Keime gefiltert sein und es bestehen strenge hygienische Kontroll- und Nachweisregeln. Und Vieles mehr. Dadurch entstehen natürlich völlig unterschiedliche Betreiber-Kostenstrukturen für diese diversen Operationsraum-Formen. Doch die Privat-Versicherer (und die GOÄ) machen nicht den geringsten Unterschied innerhalb ihres Vergütungsrahmens.
  • Es wird keinerlei Unterschied gemacht, welche Facharzt-Qualifikation der abrechnende Arzt besitzt und wie lang dessen Ausbildungszeit war. So liegen die Weiterbildungszeiten für die Facharzt-Qualifikationen eines Dermatologen, Augenarztes oder HNO-Arztes bei ca. 4 Jahren (nach dem abgeschlossenen Studium), die eines Chirurgen bei 6-8 Jahren und die eines Plastischen Chirurgen meiner Generation (das hat sich inzwischen reduziert) bei mindestens 6 + 5 = 11 Jahren. Und alle rechnen z.B. die Oberlidplastik nach GO-Ziffer 1311 mit 64,70 € je Auge im 1-fachen Satz ab.
  • Es wird auch kein Unterschied gemacht, ob ein Patient 23 Jahre alt, jung, gesund und sportlich ist, oder ob er 75 Jahre, übergewichtig, Diabetiker mit Bluthochdruck und vielleicht sogar nach Schlaganfall halbseitengelähmt ist. Beide Patienten könnten eine Leistenbruch-Operation aus medizinischen Gründen benötigen, tragen jedoch ein völlig unterschiedliches Patienten-Operationsrisiko in den OP hinein und müssen daher selbstverständlich mit völlig unterschiedlichem Aufwand aufgeklärt, operiert, überwacht und nachbehandelt werden. Kein Unterschied in der Vergütung bzw. Abrechnungsmöglichkeit der diesbezüglich zu erbringenden ärztlichen Leistungen.
  • Es wird kein Unterschied gemacht, ob ein Arzt sich viel (vielleicht sogar international) weiterbildet, oder ob er nur das Nötigste an Weiterbildung vorhält und kaum Interesse am medizinischen Fortschritt zeigt, weil „das haben wir schon immer so gemacht und es hat gut funktioniert“ die beste Argumentation ist, möglichst wenig Kosten- und Zeitaufwand in Weiterbildung zu investieren. GOÄ-Abrechnungs-Modus dennoch identisch.

Sie haben sich nicht auf „irgendeiner“ Praxis-Website informiert, Sie sind hier bei mir, bei uns, informieren sich darüber, was wir für Ihre Belange zu leisten in der Lage sind. Sie sind bereit, uns und unserer medizinischen Arbeit Vertrauen entgegenzubringen.
Ich kann Ihnen versichern, dass wir alles Erdenkliche tun, um jederzeit auf dem aktuellsten medizinischen Stand zu sein. Für Sie, unsere Patientin, unseren Patienten. Wir geben jeden Tag alles, um zu den Besten zu gehören. Nicht etwa aus „überheblicher Arroganz“, sondern weil wir als Team und Einzel-Personen für unseren Beruf und unsere Patienten „brennen“. Aus Leidenschaft!
Darum erreichen uns fast täglich Patientinnen und Patienten, denen an anderer Stelle nicht geholfen werden konnte, oder die sich von anderer Stelle nicht ausreichend verstanden, behandelt, operiert oder betreut fühlten. Wir verurteilen die Anderen nicht. Wir versuchen, auf unsere Art, mit unserem Wissen und unserem Können zu helfen, so gut es geht, nach dem aktuell modernsten medizinisch-wissenschaftlichen Stand.

Das heißt jedoch auch, dass wir nicht für unser Gelingen dieselben Leistungs-Vergütungen in Rechnung stellen können, wie andere Stellen, denen dieselbe Leistung nicht oder nur teilweise gelungen ist. Denn wir investieren meist sehr viel mehr Zeit und Energie für diejenigen Ziele, die unsere Patienten und wir gemeinsam haben: Die bestmögliche Behandlung.
Die Begründung hierfür finden Sie in der nachfolgenden, neutralen und objektiv erstellten Studie über die Wirtschaftlichkeit medizinischer Behandlungen in Bezug zu der aktuellen, massiv überalterten GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).

Bitte akzeptieren Sie daher, dass wir uns in unserer GOÄ-Rechnungsstellung in zahlreichen Punkten nicht mehr strikt an den maximal 3,5-fachen Steigerungssatz halten können, denn dieser läge, alleine unter Berücksichtigung der simplen, jährlichen Inflationsrate seit 1982, dem Erstellungsjahr der aktuellen GOÄ, rein rechnerisch aktuell beim fast 9-fachen Steigerungssatz. Ungeachtet aller seitdem hinzugekommenen Zusatz-Kostenfaktoren.
Kein Zweifel: Ihre Kostenabrechnung wird korrekt und leistungsbezogen erfolgen, jedoch nicht mehr zum „Billigtarif“. Sie müssen bei uns – konform mit der GOÄ – eine präoperative Honorarvereinbarung akzeptieren, wenn Sie Medizin unseres eigenen Leistungsanspruches gerne für sich in Betracht ziehen möchten.

Wir bitten Sie aufrichtig um Ihr Verständnis, dass es – wirtschaftlich – leider nicht mehr anders machbar ist, täglich für unsere Patienten „alles“ zu geben.

Herzliche Grüße Ihr
Dr. med. Roman Fenkl

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Beratungstermin in unserer Praxis für Plastische und Ästhetische Chirurgie in Darmstadt-Griesheim

Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne in meiner Praxis für Plastische und Ästhetische Chirurgie in Darmstadt-Griesheim zur Verfügung. Sie erreichen uns unter der E-Mail-Adresse info(at)dr-fenkl.de.

Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr,

Beratungstermin Vereinbarung:

Tel. 06155 - 87 88 84