Dr. med. Roman Fenkl
Plastische & Ästhetische Chirurgie
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Was ist ästhetische Chirurgie?

Das deutsche Medizinsystem ist ursprünglich auf zwei Standbeinen aufgebaut:

1. dem Gesetzlichen Krankenkassen-System
2. dem Privaten Krankenkassen-System

Beide Systeme wurden bereits im 19. Jahrhundert erschaffen, um Menschen mit Erkrankungen jeder Art eine kompetente, medizinische Hilfe und deren Bezahlung zu sichern. Diese Hilfe wurde in der Regel von Ärzten, Medizinpersonal und medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen und Krankenhäusern erbracht und von den Kassen nach einem bestimmten System finanziert.

Durch eine komplette und drastische Veränderung der modernen Bevölkerungsstruktur, allem voran durch die Überalterung der Bevölkerung, kamen und kommen die Gesundheitssysteme der Bundesrepublik immer mehr in finanzielle Bedrängnis, da durch die Überalterung viel mehr Menschen aus dem System „herausnehmen" als „einzahlen".

So kommt es, dass nach einer immer strenger werdenden Rationierung von Gesundheitsleistungen und immer strenger werdenden Überprüfung ärztlicher Leistungen, meistens durch nicht ärztliche Berufe, die „Finanzierungsschraube" immer enger angezogen wurde. Medizinische Leistungen, die noch in den 90er Jahren genehmigt wurden, z. B. die Brustvergrößerung bei außergewöhnlich kleinen Brüsten, werden heute seitens der Krankenkassen ausschließlich unter dem Begriff „ästhetisch" eingruppiert und damit von der Bezahlung durch die Krankenversicherung ausgeschlossen. Aber auch ärztliche Honorare wurden nicht mehr oder nur äußerst sparsam der allgemeinen Inflationsrate angepasst, so dass ärztliche Leistungen, trotz deutlich steigender Anforderungen an Innovation, Qualität, und Sicherheit, Jahr für Jahr „billiger" wurden, im Vergleich zu den durchschnittlichen, gewerkschaftlichen Lohnentwicklungen.

Besonders ausgeprägt waren die Honorarkürzungen für Ärzte im Privaten Versicherungsbereich. Denn die GOÄ, die „Gebührenordnung für Ärzte" , nach der jeder privatärztlich abrechnende Arzt sich richten muss, wurde in der Honorierung zuletzt angepasst im Jahr 1986! Das heißt, dass alle Ärzte heute zu exakt denselben Vergütungen abrechnen müssen wie im Jahr 1986. Auf den Cent genau, nur DM in € umgerechnet.
Nur zu dumm, dass inzwischen alles teurer wurde, vom Brötchen über das Benzin, den Heizöl- und Gaspreis bis zur Kleidung und dem Essen.

Das ist der Grund, warum immer mehr Ärzte von ihrer kassen- und privatärztlichen Tätigkeit nicht mehr leben können, sie müssen sich ein „Zusatzverdienst" schaffen, um innerhalb ihres Berufes „wirtschaftlich überleben" zu können. Daher bieten auch immer mehr Ärzte Zusatzleistungen an, die von den Krankenkassen und deren Bezahlungssystem losgelöst sind, sogenannte IGeL - Leistungen, „Individuelle Gesundheits - Leistungen".

Reine Ästhetische Leistungen

Bereits vor dieser Finanzierungskrise, aber jetzt erst recht, gab und gibt es Behandlungsformen, die außerhalb des gesetzlichen und privaten Gesundheits - Leistungssystems standen und stehen. Das waren und sind die sogenannten „Ästhetischen Leistungen".

Ästhetische Operationen und Leistungen werden erbracht, ohne das gesetzliche Gesundheitssystem zu beanspruchen, sozusagen als „Selbstzahler". Dabei nimmt der Patient in Kauf, selbst für die vereinbarten ärztlichen und medizinischen Leistungen aufzukommen, und das wird in der Regel vertraglich miteinander vereinbart. Dazu gehören in der Regel Brustverschönerungen wie Brustvergrößerung oder Bruststraffung, Fettabsaugungen, Faltenunterspritzungen oder, allgemein, Verschönerungseingriffe im Gesicht und am gesamten Körper.

Grauzonen und übergreifende Indikationen

Immer wieder kommt es vor, dass sich ästhetische Operationen und Behandlungen mit medizinischen Leistungsansprüchen überschneiden. Das ist z. B. so bei der BOTOX - Behandlung der Stirn, die einerseits eine hervorragende medizinische Behandlung gegen Migräne des Stirnbereiches darstellt, andererseits jedoch eine beliebte ästhetische Behandlungsform zur Besserung der „Zornesfalten" zwischen den Augenbrauen ist. Manche Patienten nutzen sogar beide Vorteile gleichzeitig, wobei man immer gewichten muss, welcher Anspruch (der medizinische oder der ästhetische) im Vordergrund steht.

Gleiches gilt z. B. für die Augenlidstraffung, die einerseits wegen starker Einschränkung des Sichtfeldes Krankheitswert haben kann, andererseits jedoch auch wesentliche ästhetische Vorteile bringt.

Warum ist diese Unterscheidung so wichtig?

Ästhetische Operationen und Behandlungen unterliegen der Umsatzsteuer,
medizinische Behandlungen sind von der Umsatzsteuer befreit


Das heißt:
Wenn Sie eine ästhetische Operation anstreben, z. B. ein Facelift, dann unterliegt Ihr Eingriff in vollem Umfang einer Umsatzsteuerpflicht zum aktuell gültigen Mehrwertsteuersatz, zur Zeit also 19%. Diese Steuer ist an den Arzt abzuführen, der sie spätestens im darauf folgenden Monat an die Finanzbehörde weiterzuleiten hat.

Ein rein medizinischer Eingriff, z. B. eine Leistenbruch - OP, unterliegt nicht der Umsatzsteuerpflicht, weil sie eben der Verbesserung des Gesundheitszustands dient.

Was gestern galt, gilt heute nicht mehr

Was ist nun aber mit Operationen, deren Kosten Krankenkassen früher übernahmen, jetzt aber ablehnen? Genau das ist eine Grauzone, die sowohl behandelnde Ärzte als auch Finanzbehörden verunsichert und weiterhin verunsichern wird.

Grundsätzlich gilt:
Wenn eine Krankenkasse die Behandlungskosten übernimmt, dann erkennen auch die Finanzbehörden den Eingriff regelmäßig als medizinisch angezeigt an. Problematisch ist dies z. B. bei der Brustverkleinerung von, sagen wir, ca. 500 g je Seite, die vor 10 Jahren sicher von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wurde. Heute kämpfen die finanziell angeschlagenen Kassen aber „bis aufs Blut" darum, dieselbe OP nicht mehr übernehmen zu müssen. Damit bewirken sie automatisch, dass die früher umsatzsteuerfreie Brustverkleinerung jetzt umsatzsteuerpflichtig werden könnte, wenn die Finanzbehörden den gesetzlichen Anerkennungs - Grundsatz weiterhin streng zugrunde legen. Eigentlich ausgesprochen unfair.

Das ist der Grund, warum ich bei grenzwertigen Ablehnungsbescheiden der gesetzlichen und privaten Krankenkassen dazu rate, konsequent Widerspruch einzulegen, sofern hierfür auch ein plausibler medizinischer Einwand gerechtfertigt ist.

Wer sich ästhetischen Eingriffen unterzieht, haftet für die gesundheitlichen Folgen

Traurig aber wahr: Am 1. April 2007 wurde vom Bundestag ein neues Gesetz verabschiedet, das wesentliche Auswirkungen auf die „neue medizinisch - ästhetische Kultur" in Deutschland hat:

Der Selbstverschuldens - Paragraph SGB V, §52 Abs. 2:

„Haben sich Versicherte eine Krankheit durch eine medizinisch nicht indizierte Maßnahme wie zum Beispiel eine ästhetische Operation, eine Tätowierung oder ein Piercing zugezogen, hat die Krankenkasse die Versicherten in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen und das Krankengeld für die Dauer dieser Behandlung ganz oder teilweise zu versagen oder zurückzufordern."

Was heißt das?
In einer Zeit, in der Frau / Mann zur Brustvergrößerung nach Polen fährt, zur Fettabsaugung nach Tschechien, zum Augenlasern nach Istanbul und zur Sanierung der Zähne nach Mallorca, kann natürlich die Gemeinschaft der Krankenversicherten nicht dafür aufkommen müssen, wenn daraus Komplikationen entstehen. Denn viel zu häufig finden solche „Billigoperationen" unter katastrophalen Bedingungen statt, oft ist von Sterilität keine Spur zu sehen. Natürlich gibt es auch in Deutschland solche „Billigoperationen". Ich kenne Unfallchirurgen, die in gewöhnlichen Behandlungszimmern ihrer Arztpraxis Brustvergrößerungen durchführen und andere Ärzte unternehmen in normalen Behandlungsräumen mit Parkettboden Fettabsaugungen. Eine Patientin mit misslungener Brustvergrößerung war „auf einer Art Wohnzimmertisch" von einem Narkosearzt operiert worden. So sah die Brust hinterher leider auch aus.

Es erscheint verständlich, dass die Bundesregierung diesem Missstand endlich einen Riegel vorschieben wollte. Bedauerlicher Weise werden davon auch seriöse Ärzte und Behandler betroffen, die „alles richtig machen", und es kommt trotzdem manchmal zu einer Komplikation.
Seriöse Ärzte streben in solchen Fällen eine rasche Behebung aufgetretener Komplikationen auf Kulanzbasis an, sofern diese Probleme nicht offensichtlich mutmaßlich oder leichtsinnig seitens der betroffenen Patienten herbeigeführt wurden - leider kein seltener Fall. Der „kleine Dienstweg" ist in der Regel der beste Weg, Probleme zu beseitigen, wenn sie überhaupt auftreten. Denn gerade die Sorgfalt eines Arztes sollte besonders darauf ausgerichtet sein, Probleme jeglicher Art zu vermeiden.

Die Folgekosten - Versicherung sichert das „Restrisiko" ab.
Wer trotz Ästhetischer Operation seine medizinische Versorgungs - Sicherheit behalten möchte, kann neuerdings auf eine Folgekosten - Versicherung zurückgreifen, die er allerdings persönlich abschließen muss. Der Versicherungsabschluss erfolgt durch den Patienten selbst, der Arzt kann nur vermittelnd unterstützen.

Grundsätzlich möchte ich jedoch betonen, dass - ausschließlich auf unsere Praxis bezogen - eine solche Versicherung in den letzten 10 Jahren des Praxisbestehens noch nicht benötigt wurde. Natürlich gab es kleinere Problemchen, denn nur wer gar nicht operiert, hat auch keine Komplikationen. Alle kleinen Unannehmlichkeiten, die glücklicher Weise äußerst selten auftraten, wurden ohne große Umschweife und verantwortlich gelöst, in enger und sorgfältiger Zusammenarbeit von Arzt und Patient. Natürlich zur Zufriedenheit des Patienten. Jedes einzelnen.

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Beratungstermin in unserer Praxis für Plastische und Ästhetische Chirurgie in Darmstadt-Griesheim

Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne in meiner Praxis für Plastische und Ästhetische Chirurgie in Darmstadt-Griesheim zur Verfügung. Sie erreichen uns unter der E-Mail-Adresse info(at)dr-fenkl.de.

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Beratungstermin Vereinbarung:

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