Unterschiedliche Ärzte werden Sie diesbezüglich unterschiedlich beraten:
Das heißt für Sie als Patientin: Haben Sie eine Brustvergrößerung mit submuskulärer Implantatlage erhalten und eine Implantatkapselfibrose entwickelt, dann ist die nach meiner beruflichen Erfahrung einzig richtige und effektivste Operationstechnik die sorgfältige Entfernung der Kapsel-Implantat-Einheit, so gründlich wie möglich. Die Kapsel wird notgedrungen innerhalb des Körpers eröffnet, ein Teil des Kapselinhalts fließt aus, das OP-gebiet wird desinfiziert und anschließend anatomiegerecht sorgfältig verschlossen. Ein neues Implantat wird aufgrund der Infektionsgefahr vorerst (noch) nicht implantiert. Das OP-Gebiet ist extrem „aufgewühlt“, will heilen und wehrt sich gegen die Reste der Infektion, was in der Regel keinerlei Problem darstellt. Ohne Fremdkörper (Implantat) kann der Körper sämtliche Keime zuverlässig auslöschen. Wenn das heilende Gewebe zur Ruhe gekommen ist, meist nach 9-12 Monaten, können neue Implantate relativ gefahrlos bezüglich einer Infektion wieder eingesetzt werden. Nachteil für die betroffenen Frauen: Die einjährige Phase ohne Implantate zu überstehen. Wichtiger Vorteil: Sehr gute Chancen, die Kapselfibrose und deren Ursache dauerhaft zu beheben.
Noch eine Bitte in eigener Sache: Wenn Frauen uns zur Beratung bezüglich einer Implantatkapselfibrose aufsuchen, benötige ich als Arzt mehrere wichtige Informationen, die Sie vorab besorgen könnten. Nur so kann ich Ihnen bereits im ersten Beratungsgespräch relativ zuverlässige Angaben zur empfohlenen Operation machen. Die Unterlagen, die wir dringend benötigen, sind:
1. Ausgefüllter Implantatausweis des Voroperateurs. (Ihr Operateur ist rechtlich verpflichtet, Ihnen einen vollständig ausgefüllten Implantatausweis zu übergeben und zu erklären).
2. OP-Bericht der vorausgegangenen Implantateinbringung. Der Voroperateur sollte hierin die Form seiner Operation und die Implantat-Positionierung beschreiben, und nach Möglichkeit eventuelle Besonderheiten der Operation. (Sie haben ein verbrieftes Recht auf Herausgabe aller Ärztlichen Befunde, müssen jedoch unter Umständen Kopier- und Portokosten bezahlen).
3. Befunde von Voruntersuchungen bei anderen Ärzten, z. B. Mammographie oder MRT der Implantate, wenn möglich mit schriftlichem Befund. (Sie haben ein verbrieftes Recht auf Herausgabe aller Ärztlichen Befunde, müssen jedoch unter Umständen Kopier- und Portokosten bezahlen).
Beratungstermin in unserer Praxis für Plastische und Ästhetische Chirurgie in Darmstadt-Griesheim
Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne in meiner Praxis für Plastische und Ästhetische Chirurgie in Darmstadt-Griesheim zur Verfügung. Sie erreichen uns unter der E-Mail-Adresse info(at)dr-fenkl.de.
Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
Beratungstermin Vereinbarung:
Tel. 06155 - 87 88 84