Von der französischen Hersteller - Firma ist keinerlei finanzielle Unterstützung zu erwarten. Die ist insolvent.
Grundsätzlich haben die deutschen Krankenkassen bereits erklärt, dass sie die Kosten für Implantat - Entfernungen unter Vorbehalt zunächst einmal übernehmen wollen. Danach soll entschieden werden, in wieweit die Kosten dann den einzelnen Frauen in Rechnung gestellt werden.
Das dürfen die Krankenkassen so entscheiden, denn seit dem 1. April 2007 gibt es in Deutschland diesbezüglich ein Gesetz, den § 52 SGB V, das besagt, dass Patienten, die sich einer schönheitsmedizinischen Behandlung oder OP unterziehen und daraus Komplikationen erleiden, an den Kosten zur Behebung dieser Komplikationen von ihren Krankenkassen in angemessenem Rahmen beteiligt werden müssen. Das ist nicht so ganz unfair, denn warum soll die Omi, die ihre Herzpillen kaum noch bezahlt bekommt, dafür mitbezahlen, wenn jemand sich einer Schönheitsoperation unterzieht und nun auf Kosten der Allgemeinheit „repariert“ werden soll.
Anders liegt der Fall, wenn Implantate aus medizinischen Gründen eingebracht wurden, z. B. zum Brust - Wiederaufbau nach Brustkrebs oder bei Brust - Fehlbildungen. Dann treten die Krankenkassen in vollem Umfang regulierend ein.
Beratungstermin in unserer Praxis für Plastische und Ästhetische Chirurgie in Darmstadt-Griesheim
Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne in meiner Praxis für Plastische und Ästhetische Chirurgie in Darmstadt-Griesheim zur Verfügung. Sie erreichen uns unter der E-Mail-Adresse info(at)dr.fenkl.de.
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