Auf gar keinen Fall handelt es sich hier um eine „Schönheitsoperation“, wie dies leider von - offensichtlich unerfahrenen - medizinischen Beratern der Krankenkassen immer wieder falsch postuliert wird, was dann leider zur völlig unberechtigten Ablehnung des Operationsantrags durch die Krankenkasse führt. Eine ästhetisch indizierte Unterlidstraffung ist jedoch eine völlig andere operative Maßnahme mit komplett unterschiedlichem operativem Vorgehen.
Allerdings zeigt die tägliche Praxis-Erfahrung, dass Krankenkassen - und leider auch deren medizinische Berater - mit dieser Operationstechnik nicht vertraut sind und diesbezügliche Kostenübernahme-Anträge aus Unwissenheit als „ästhetisch indiziert“ fälschlicher Weise und oft grob fehlerhaft ablehnen, so dass solche Anträge schlimmstenfalls gelegentlich leider juristisch durchgesetzt werden müssten.
Manchmal versuchen Krankenkassen, die medizinische Notwendigkeit dieser Operation aus Kostengründen abzulehnen und ihren Versicherten aufzuerlegen, mit Augentropfen-Verschreibungen zurechtkommen zu müssen. Da, wie oben ausführlich beschrieben, diese Krankheit fortschreitet und über längere Zeit zu irreversiblen Schäden führen kann, empfiehlt es sich, in solchen Ablehnungs-Situationen juristisch gegen diese Fehlentscheidungen einer derart falsch entscheidenden Krankenkasse vorzugehen. Eine solche Reaktion und Kostenübernahme-Ablehnung durch die Krankenkasse wäre z.B. direkt vergleichbar mit der Empfehlung, bei einer schweren, schmerzhaften Hüftgelenks-Arthrose weiterhin vermehrt Schmerzmittel einzunehmen, statt sich einer - teuren - Hüftgelenksersatz-Operation zu unterziehen. Solche Empfehlungen wären ja ebenfalls völlig inakzeptabel.
Übersicht aller Kapitel und Themen
Hier finden Sie eine tabellarische Übersicht in Form eines Inhaltsverzeichnisses zu allen auf dieser Website beschriebenen Problemen und Behandlungsformen zum Thema „Augenlidkorrektur“.
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